SSG Sankt Augustin

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Mitgliedschaft



Der Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft in der SSG Sankt Augustin e.V. sind in der Vereinssatzung geregelt.
Die Höhe der Beitragssätze werden von den Abteilungsversammlungen der jeweiligen Abteilung festgelegt (Die Aufnahmegebühren und Beitragssätze finden sie auf der Seite der jeweiligen Abteilung und dem Aufnahmeantrag).

Zum Herunterladen:

Anmeldung

Satzung

Achtung zum öffnen der Dokumente brauchen sie ein Programm das .pdf Dateien darstellen kann.

Der Erwerb der Mitgliedschaft

  • Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.

  • Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

  • Vorraussetzung für die Aufnahme ist, dass der Aufnahmeantrag komplett ausgefüllt ist und der Antragsteller für die Zahlung der Aufnahmegebühr und den laufenden Mitgliedsbeiträgen dem Bankeinzugsverfahren zustimmt.

  • Die fälligen Beiträge werden vierteljährlich eingezogen.

  • Bei Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen des Vereins, bezahlt das Mitglied nur den höchsten Abteilungsbeitrag in voller Höhe, jeden weiter Beitrag jedoch nur zur Hälfte.

  • Über den schriftlich einzureichenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

  • Es besteht kein Aufnahmeanspruch. Der Vorstand ist jedoch verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe mitzuteilen.

  • Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erkennt der Bewerber die Vereinssatzung an.

  • Die Mitgliedschaft beginnt immer am Ersten eines Monats

  • Die Angaben auf dem Aufnahmeantrag werden zu Verwaltungszwecken in einer EDV gespeichert. Der Datenschutz wird gewährleistet.


Die Beendigung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft kann durch Kündigung, Streichung von der Mitgliederliste oder Ausschluss beendet werden.

  • Die Kündigung kann nur dem Vorstand gegenüber erklärt werden.

  • Sie muss schriftlich, spätestens vier Wochen vor Quartalsende erfolgen und an die Vereinsadresse SSG Sankt Augustin e.V., Postfach 1648, 53734 Sankt Augustin gerichtet sein.

  • Das Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliedsliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mehr als sechs Monate im Zahlungsverzug ist.

  • Ein Mitglied kann bei Vorliegen schwerwiegender Verstöße gegen die Belange des Vereins durch einen Beschluss des Vorstandes vom Verein ausgeschlossen werden.

  • Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche unbeschadet des Anspruchs der SSG Sankt Augustin e.V. auf rückständige Beitragsforderungen. Rückvergütungen aus Sachleistungen, Spenden oder jeglicher Anspruch auf das Vereinsvermögen sind ausgeschlossen.



info at ssg-sanktaugustin.de
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